Selbst wenn Sie die Platte gekauft oder den Streaming-Dienst abonniert haben, ist die Nutzung ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Auch Clubs, die DJs engagieren, benötigen eine Lizenz und zahlen Tantiemen an die Rechteinhaber der Musiktitel. Wenn Sie also in Ihrem Geschäft Musik für Ihre Kunden abspielen möchten, ist es ratsam, dies legal zu tun, indem Sie lizenzfreie Musik für die kommerzielle Nutzung erwerben.

Um in Ihren Geschäftsräumen Musik abzuspielen, benötigen Sie eine Lizenz für öffentliche Aufführungen (Public Performance License, PPL) von einer der drei Verwertungsgesellschaften. Der Erwerb einer PPL ist nicht günstig, da Sie die verschiedenen Urheber oder Organisationen, denen die Rechte an den Liedern gehören, bezahlen müssen. Alternativ können Sie, falls Sie ein begrenztes Budget haben, auch Musik für die kommerzielle Nutzung kaufen oder kostenlos suchen.

Ja, Musik ist in einem Restaurant unerlässlich, um die richtige Stimmung und Atmosphäre zu schaffen und Gäste anzulocken. Zum Glück kann man lizenzfreie Musik kaufen. Zwar sind vielleicht nicht die aktuellen Top-40-Hits oder Ihre Wunschsongs dabei, aber es ist zumindest eine legale Möglichkeit, Ihr Geschäft aufzupeppen. Das ist eine kluge Entscheidung, besonders wenn Sie Bußgelder oder Schlimmeres – die Schließung Ihres Restaurants – vermeiden möchten.

Kann ich iTunes, Pandora, Tidal, Apple Music oder Spotify abspielen?

Lizenzfreie Musik für Kleinunternehmen

Nur weil Sie ein Abonnement bei einem dieser Musikanbieter abgeschlossen haben, heißt das nicht, dass Sie die Musik in Ihrem Unternehmen vor einer größeren Gruppe abspielen dürfen. Mit einem Abonnement bezahlen Sie lediglich für die private, nicht-kommerzielle Nutzung. Dasselbe gilt für Musik, die Sie digital oder physisch in einem Plattenladen gekauft haben. Wenn Sie diese Lieder abspielen möchten, benötigen Sie weiterhin eine private Lizenz (PPL) von den Verwertungsgesellschaften.

Daher ist die Verwendung lizenzfreier Musik für kommerzielle Zwecke die beste und kostengünstigste Möglichkeit, Musik in Ihrem Café, Restaurant oder Geschäft abzuspielen. Wenn Sie in einem Geschäft Musik hören, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Inhaber die Musik legal abspielt.

Lizenzfreie Musik zur kommerziellen Nutzung

Wenn Sie sich für eine Jukebox entscheiden, gelten möglicherweise etwas andere Gesetze. Sie müssen aber trotzdem die entsprechenden Gebühren entrichten und mit den Verwertungsgesellschaften eine Vereinbarung über den Erwerb einer PPL (Performance Performance License) aushandeln. Zusätzlich benötigen Sie eine Lizenz vom Jukebox License Office – ja, so etwas gibt es! Manche Jukebox-Anbieter bieten diese Lizenz im Preis an, aber um sicherzugehen, sollten Sie das lieber noch einmal überprüfen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von diesen Urheberrechtsgesetzen. Kleinunternehmer dürfen Musik abspielen, die über Satellitenradio, Radio, Fernsehen und Kabel übertragen wird. Die Fläche darf dabei 3,750 Quadratfuß (ca. 348 Quadratmeter) nicht überschreiten; dazu zählen alle Innen- und Außenbereiche, wie z. B. Parkplätze und Außengastronomie. Wichtig ist außerdem, dass Sie Ihren Kunden und Gästen kein Geld für das Abspielen der Musik berechnen dürfen.

Mögliche Risiken

Das Abspielen nicht lizenzierter Musik in Ihren Geschäftsräumen birgt viele Risiken. Wenn Sie nicht die erforderlichen Lizenzen von den zuständigen Organisationen einholen, drohen Ihnen Bußgelder zwischen 750 und 30,000 US-Dollar oder mehr – je nachdem, welche und wie viele Lieder Sie ohne Lizenz abspielen. Diese beträchtlichen Kosten können Sie vermeiden, indem Sie lizenzfreie Musik für Ihr Unternehmen erwerben.

Welche Musik kann ich in meinem Restaurant oder Kleinunternehmen bedenkenlos spielen?

 Musik für Restaurants oder Kleinunternehmen

Die Nutzung lizenzfreier Musik für kommerzielle Zwecke ist nach wie vor die kostengünstigste und risikoärmste Methode, Ihren Kunden in Ihren Geschäftsräumen Musik anzubieten. Denn seien wir ehrlich: Die Lizenzgebühren für die Wiedergabe einzelner Titel zu zahlen, ist sehr teuer.

Sofern Sie keinen Club besitzen, in dem die Gäste die aktuellen Charts erwarten, sollten Sie Ihr Budget wahrscheinlich nicht ausschließlich für Lizenzen ausgeben. Stattdessen können Sie lizenzfreie Jazz-, Klassik- oder Meditationsmusik erwerben, die Sie legal in einem Café oder Restaurant abspielen können – entspannende Musikstücke, die jeder genießen kann, ohne Tausende von Euro auszugeben!

Alternativ können Sie, wenn Sie Freunde haben, die Musik produzieren, oder wenn Sie selbst Musik produzieren, diese Titel auch in Ihren Geschäftsräumen abspielen – vorausgesetzt, Sie haben die Erlaubnis eingeholt und die Samples für Ihre Titel legal erworben.

Das Internet ist voll von unzähligen preiswerten oder kostenlosen Musikquellen, und hier sind ein paar unserer persönlichen Empfehlungen, aus denen Sie wählen können:

  • Mubert Render Dieser Service bietet Ihnen Musik, die Sie in Ihren Geschäftsräumen abspielen können. Jeder erworbene Titel oder jede Playlist ist garantiert lizenzfrei und für die kommerzielle Nutzung geeignet. Sie können die Titel auch für Inhalte wie YouTube-Videos, Apps und mehr verwenden.
  • Kostenlose Stockmusik – Diese Website bietet eine große Auswahl an kostenloser Stockmusik, die Sie für Multimedia-Projekte und kommerzielle Zwecke verwenden können. Die Titel sind komplett kostenlos nutzbar. Die Auswahl ist allerdings nicht sehr umfangreich und die Audioqualität lässt etwas zu wünschen übrig – aber angesichts der Tatsache, dass alle Titel kostenlos kommerziell genutzt werden dürfen, ist sie dennoch gut.

Fazit

Für kommerzielle Zwecke ist lizenzfreie Musik die beste Wahl, besonders für Existenzgründer. Der Erwerb der notwendigen Lizenzen ist teuer, und es ist nie ratsam, so viel Geld auszugeben, bevor sich die Investition rentiert. Musik-Websites bieten zwar möglicherweise nicht die aktuellsten Hits, aber die Audioqualität und die guten Titel angesichts der niedrigen Preise werden Sie positiv überraschen. Außerdem unterstützen Sie damit lokale Künstler, die ihren Lebensunterhalt verdienen möchten.