Sie können bekannte klassische Stücke von Beethoven, Chopin, Mozart und anderen Komponisten für Ihre Musikstücke verwenden, aber es gibt auch einige weniger bekannte lizenzfreie Stücke. klassische Musik Loops und Samples, die ohne Urheberrechtsschutz verfügbar sind. 

Ob Sie selbst Inhalte erstellen oder nicht, Sie kennen wahrscheinlich die Urheberrechtsgesetze. Sie dürfen urheberrechtlich geschützte Musik ohne Genehmigung oder Lizenz nicht legal in Projekten verwenden. Dies gilt sowohl für klassische als auch für moderne Werke. 

Wenn Sie als Content-Creator Videos, Filme oder andere Medienformate produzieren, sollten Sie die Filmmusik und Hintergrundmusik stets lizenzieren. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihre Inhalte stummgeschaltet oder, schlimmer noch, entfernt werden.

Es gibt jedoch Fälle, in denen klassische Musikstücke, auch populäre, gemeinfrei werden. In diesem Fall dürfen Sie diese Stücke ohne Genehmigung oder Gebühren frei verwenden, kopieren, verbreiten, bearbeiten und öffentlich aufführen. 

Sobald der Urheberrechtsschutz für literarische, dramatische, musikalische und künstlerische Originalwerke erlischt, gehören diese Werke zur Gemeinfreiheit. Bis dahin kann es jedoch einige Zeit dauern. Glücklicherweise gelten populäre klassische Stücke wie Mozarts „Für Elise“ heute allgemein als gemeinfrei. Daher hört man sie wahrscheinlich auch als Sample in verschiedenen Projekten. 

Gemeinfreiheit erklärt

Wenn ein Musikstück gemeinfrei geworden ist, gehört es der Allgemeinheit. Es gehört allen und niemandem zugleich, doch seine Nutzung birgt weiterhin Risiken. Viele Unternehmen versuchen, sich diese Lieder anzueignen. Dies tun sie sogar, wenn die Schutzfrist des Urheberrechts abgelaufen ist. Grund dafür ist, dass die Künstler bereits seit über 50 Jahren tot sind. 

Es gibt ein Gesetz, das besagt, dass Musik von Komponisten, die seit 75 Jahren tot sind, gemeinfrei wird. Deshalb sind beispielsweise die Kompositionen von George Gershwin seit 2008 gemeinfrei. Das gilt auch für Werke wie Beethovens 5. Sinfonie und Kompositionen von Tschaikowsky. Diese Künstler sind vor mehr als 75 Jahren verstorben.

Verwendung von gemeinfreier klassischer Musik für Ihre Projekte

Angenommen, Sie entdecken, dass ein klassisches Stück wie „Für Elise“ nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist und Sie es für ein YouTube-Video oder andere Inhalte verwenden möchten. Es mag zwar gemeinfrei sein, aber die Verwendung ist dennoch etwas riskant – insbesondere, wenn Sie die Musik nicht selbst neu aufgenommen haben.

Ist klassische Musik lizenzfreie Musik?

Das Risiko liegt nicht in der Komposition selbst. Die Musik mag zwar gemeinfrei sein, aber die einzelnen Aufnahmen, die man herunterladen oder von einer CD brennen kann, können dennoch urheberrechtlich geschützt sein. 

Wenn Sie diese Aufnahmen für Ihre Inhalte verwenden, wird im besten Fall die Tonspur Ihres YouTube-Videos entfernt. Im schlimmsten Fall könnten Verlage jedoch rechtliche Schritte gegen Sie einleiten und Ihr Video entfernen lassen – wodurch Sie Ihre Inhalte nicht monetarisieren können. Obwohl die Aufnahmen gemeinfrei sind, können Verlage aufgrund der Urheberrechtsansprüche dennoch rechtliche Schritte einleiten. 

Klassische Lieder könnten aufgrund der Gesetze bereits gemeinfrei sein, aber es gibt immer noch urheberrechtliche Feinheiten zu beachten – und das Schlüsselwort ist „Aufnahme“.

Es gibt zwei Urheberrechte: eines für die Komposition und eines für die Aufnahme. Ist ein klassisches Musikstück bereits gemeinfrei, darf es für Neuaufnahmen, Live-Aufführungen und andere Zwecke verwendet werden. Da die Aufnahme jedoch weiterhin urheberrechtlich geschützt ist, bleibt die Verwendung einer aufgenommenen klassischen Musikaufnahme verboten. 

Der Besitz des Urheberrechts an der Aufnahme und dem Arrangement bedeutet, dass Sie eine Version des Liedes aufgenommen haben und daher nun auch das Arrangement besitzen. 

Wenn Sie beispielsweise ein Mozart-Stück laut singen, ist das Ihre Bearbeitung dieser Komposition. Wenn Sie „Funkel, funkel, kleiner Stern“ spielen, indem Sie mit einem Hammer auf verschiedene, unterschiedlich gestimmte Ölkannen schlagen, ist auch das Ihre Bearbeitung. Genauso ist es, wenn Sie sich eines Tages ans Klavier setzen und „Für Elise“ spielen und Ihre Darbietung aufnehmen – auch das ist Ihre Bearbeitung. Die Rechte an dieser Aufnahme gehören Ihnen.

Wenn eine Plattenfirma eine Klassik-CD veröffentlicht, erstellt sie ihr eigenes Arrangement und ihre eigene Aufnahme. Sie besitzt die Rechte an dieser Aufnahme. Schließlich würden Plattenfirmen nicht Tausende von Dollar für Produktion und Neuaufnahme ausgeben. Sie engagieren auch ganze Orchester und würden die Musik nicht einfach verschenken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass niemand die Kompositionen selbst besitzt, wohl aber jemand die Aufnahmen und Arrangements. Daher ist klassische Musik urheberrechtlich geschützt und nicht lizenzfrei. Wenn Sie eine CD mit klassischer Musik erworben haben, dürfen Sie diese ausschließlich zum privaten Hören verwenden. 

Kann ich klassische Musik legal für digitale Inhalte und Projekte lizenzfrei verwenden?

Auch wenn Aufnahmen klassischer Musik urheberrechtlich geschützt sind, können Sie sie dennoch für Ihre Projekte verwenden. Wenn Sie Musiker engagieren, die die Aufnahmen in einem Tonstudio produzieren, können Sie die Rechte an diesen gemeinfreien Stücken erwerben. Sie müssen aber nicht all diese Schritte unternehmen, insbesondere da nicht alle Urheber über die nötigen Ressourcen verfügen.

Wenn Sie ein begrenztes Budget haben, gibt es Hilfsmittel wie zum Beispiel Mubert Die Musiker haben sich bereits die Mühe gemacht, die Songs für Sie aufzunehmen. Sie müssen lediglich ein Abonnement abschließen, um lizenzfreie klassische Musikloops für Ihre eigenen Projekte nutzen zu können. 

Klassische Musik gilt größtenteils als gemeinfrei. Das bedeutet, dass die Komposition nicht mehr durch Urheberrechtsgesetze geschützt ist, die in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten erlöschen. Ein von Ihnen verwendeter Titel kann jedoch weiterhin urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Aufnahme von einem modernen Orchester oder einem Musiker eingespielt wurde. In solchen Fällen benötigen Sie die Erlaubnis des Inhabers der Aufnahme. Um also die Frage zu beantworten: „Ist klassische Musik urheberrechtlich geschützt??" — nicht immer.

Darf ich klassische Musik in meinem YouTube-Video verwenden??

Die Verwendung klassischer Musik in YouTube-Videos kann problematisch sein, wenn man nicht alle Rechte an der Aufnahme prüft. Die gute Nachricht: Die zugrundeliegenden Noten, Melodien und Kompositionen der meisten klassischen Komponisten gelten als gemeinfrei. Dennoch ist fast jede in den letzten Jahren produzierte Aufnahme urheberrechtlich geschützt. Um Urheberrechtsverletzungen oder Ansprüche zu vermeiden, sollten Sie nach Aufnahmen suchen, die ausdrücklich als gemeinfrei gekennzeichnet sind. Einige Plattformen, wie zum Beispiel YouTube, bieten solche Aufnahmen an. Mubert, bieten Sie urheberrechtsfreie Optionen an.

Darf ich klassische Musik in meinem Film verwenden??

Man könnte annehmen, dass man klassische Kompositionen, da sie gemeinfrei sind, ohne rechtliche Hürden in seinen Film einbinden kann. Diese Annahme ist nur teilweise richtig. Um Komplikationen zu vermeiden, sollte man Folgendes beachten: ist klassische Musik urheberrechtsfreiRein technisch gesehen erfüllen Kompositionen von Komponisten wie Chopin und Schubert dieses Kriterium. Der entscheidende Punkt liegt jedoch in der Interpretation. Um klassische Musik in Ihren Film einzubinden, suchen Sie nach gemeinfreien Aufnahmen oder arbeiten Sie mit Musikern zusammen, um neue Einspielungen klassischer Werke zu erstellen. Beide Wege gewährleisten Rechtssicherheit. Bei einem kommerziellen Film sorgt die korrekte Angabe der Urheber oder der Nachweis der Lizenzen dafür, dass Verleiher und Rechtsabteilungen Ihren Soundtrack als lizenzkonform akzeptieren.

Schlussbetrachtung zur lizenzfreien klassischen Musik

Wann darf man also klassische Musik für seine Projekte verwenden? Viele Kreative fragen sich immer noch: Unterliegt klassische Musik dem DMCA?

Klassische Musik kann dem DMCA unterliegen, wenn:

  • Das Werk ist noch nicht gemeinfrei.
  • Die von Ihnen verwendeten Aufnahmen sind urheberrechtlich geschützt.

Wenn Sie für Ihre Projekte lizenzfreie klassische Musik verwenden möchten, suchen Sie am besten online nach passenden Quellen. Vermeiden Sie es, CDs zu rippen oder Lieder ohne Genehmigung aus dem Internet herunterzuladen. Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie nehmen die Kompositionen selbst auf und arrangieren sie, was allerdings anspruchsvoll ist, oder Sie abonnieren Websites wie [Name der Website/des Dienstes einfügen]. MubertDiese Seiten bieten eine riesige Auswahl an Musik, die Sie legal für Ihre Projekte verwenden können.